
Teilnahmebedingungen
1. Wer kann teilnehmen?
Der Businessplanwettbewerb adventure X wendet sich an Personen, welche in Tirol einen Wohnsitz haben bzw. ihr Unternehmen in Tirol gründen möchten. Durch die Kooperationen mit dem TIS innovation park in Bozen und mit der v-start Kompetenzzentrum für Unternehmensgründung GmbH in Lustenau sind auch Personen aus Südtirol und Vorarlberg am Wettbewerb teilnahmeberechtigt. Der Wettbewerb richtet sich an Studenten, Hochschulabsolventen, wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren sowie auch an Unternehmer, Mitarbeiter von Unternehmen, Erfinder und Entwickler. Kurzum: an jeden, der eine innovative Produkt- oder Dienstleistungsidee hat. In welcher Branche die Geschäftsidee angesiedelt ist, spielt keine Rolle. Gesucht sind vor allem Ideen mit hohem Marktpotenzial.
Zusätzlich muss ein konkreter Finanzierungsbedarf zum Auf- oder Ausbau des Geschäftes bestehen. Unerheblich ist, ob die Firmengründung bereits vollzogen wurde oder erst geplant ist. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jedoch Geschäftsideen, die bereits durch Risikokapitalgeber finanziert werden. Weiters sind von der Teilnahme Personen ausgeschlossen, welche sich im gesamten Zeitraum des Businessplanwettbewerbes adventure X an einem anderen zumindest ähnlichen Wettbewerb beteiligen. Eine Ausnahme hiervon besteht nur für Teilnehmer des Wettbewerbes Best of Biotech der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH, des i2B-Businessplanwettbewerbs, des Businessplanwettbewerbs Science4Life sowie des Münchener Businessplanwettbewerbs.
Hat ein Teilnehmer bereits einmal am adventure X teilgenommen, ist die nochmalige Teilnahme (in einem der Folgejahre) mit der selben Idee nur außer Konkurrenz möglich.
2. Teilnahmebeginn und -ende:
Der Businessplanwettbewerb adventure X durchläuft drei Phasen. Der Teilnehmer kann während jeder Phase ein- und aussteigen.
3. Teilnahmekosten:
Es entstehen dem Teilnehmer - unbeschadet folgender Ausnahmen - keine Kosten für die Berechtigung zur Teilnahme, sowie für die Inanspruchnahme der Leistungen des Businessplanwettbewerbs adventure X (Coachingabend, Seminarwochenende). Sollte sich der Teilnehmer für ein Seminarwochenende angemeldet haben, und dann zum Seminarwochenende nicht erscheinen oder früher abreisen, so hat der Teilnehmer die dem Veranstalter des Businessplanwettbewerbes adventure X verrechneten Stornokosten zu tragen, es sei denn, der Teilnehmer hat sich 3 Tage vor Beginn des Seminarwochenendes wieder abgemeldet.
Aus der Teilnahme am Businessplanwettbewerb adventure X und aus der Vorbereitung und Einreichung von Arbeiten entsteht dem Teilnehmer kein wie immer gearteter Anspruch, insbesondere kein Honorar- oder Aufwandsersatzanspruch gegen die Veranstalter des Businessplanwettbewerbs adventure X.
4. Prämierung:
Die Prämierung erfolgt am Ende jeder Phase. Die genauen Prämierungsbeträge werden mindestens zwei Wochen vor der Prämierung bekannt gegeben. Sollte ein prämierter Teilnehmer nach offizieller Bekanntgabe (Nennung des Teilnehmers auf der Prämierungsfeier) und nach einmaliger schriftlicher Aufforderung und Nachfristsetzung von 4 Wochen seinen Gewinn nicht abholen bzw. keine geeigneten Daten zur Überweisung des Gewinnes bekannt geben, so erlischt der Anspruch des Teilnehmers auf den Gewinnbetrag und der Gewinn gilt somit als verfallen.
Sollte der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen - insbesondere durch die Teilnahme an einem anderen zumindest ähnlich gearteten Wettbewerb (siehe 1.) - nicht erfüllen und dies war zum Zeitpunkt der Prämierung dem Veranstalter des Businessplanwettbewerbs adventure X nicht bekannt, so verpflichtet sich der Teilnehmer, etwaige Prämierungsbeträge dem Veranstalter des Businessplanwettbewerbs adventure X zurück zu zahlen. Etwaige weitere Ansprüche des Veranstalters des Businessplanwettbewerbs adventure X gegenüber dem zu Unrecht prämierten Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.
Die Prämierungsbeträge der 3. Phase werden je zur Hälfte bei Prämierung und tatsächlich erfolgter Unternehmensgründung ausbezahlt.
5. Schlussbestimmungen:
Der Veranstalter des Businessplanwettbewerbs adventure X behält sich Folgendes vor:
- über die Prämierung der eingereichten Arbeiten nach seiner freien Beurteilung zu entscheiden, wobei diese Entscheidung keiner Begründung bedarf
- gegebenenfalls keine der eingereichten Arbeiten zu prämieren
- alles, was die Preisträger freigeben, zu publizieren
- den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.



